StudiVZ schiesst ein PR-Eigentor nach dem anderen. Nach der missglückten Kommunikation der neuen AGB mahnen die Berliner nun ein münsteraner Studentenprojekt ab: Dem Mitgründer und -Betreiber von erstiVZ, Peter Großkopf (u.a. brainr), ging heute offenbar eine Abmahnung zu. Er nennt bei Twitter zwar nicht explizit den Absender der Abmahnung, wohl aber die Summe: 2000 Euro verlangt der gegnerische Anwalt von dem Non-Profit-Projekt für seine Bemühungen.
Ich gebe zu, ich bin sauer. Wer in seiner Kommunikation sonst auf studentische Lockerheit und geradezu widerliche kumpelhafte Anbiederei setzt und sich mit pseudopolitischen Kampagnen als Anwalt der Studenten aufspielt, sollte auch leben, was er erzählt. Das hätte man auch anders beilegen können, mit einer freundlichen, aber bestimmten Mail zum Beispiel.
Versuchen wir es nüchtern zu sehen: Da ist das berechtigte Interesse, die eigene Marke unverwechselbar zu halten, zumal wenn damit jemand im eigenen Terrain wildert. Als „kostenlose PR“ würde ich das an deren Stelle auch nicht sehen, wenn es sich um einen Mitbewerber handelt. Aber so einfach wird das nicht sein. Ist „VZ“ überhaupt eine Marke und schützbar? Erinnert sich noch jemand an SocialBC? Die abgewiesene Klage gegen das alternative Businessnetzwerk, bei der festgestellt wurde, dass ein Zusatz wie „BC“ für „Business Club“ nicht schutzfähig ist, war wohl einer der Gründe für die Umbenennung in den Zungenbrecher Xing. Also würde ich mir an Peters Stelle erst mal Beratung holen und nicht vorschnell Ansprüche anerkennen. Dass studiVZ gern mal ein bisschen zu weit geht mit unhaltbaren rechtlichen Forderungen ist ja bekannt.
Und ja, auch das Layout hatte große Ähnlichkeit mit studiVZ, aber hat das nicht auch große Ähnlichkeit mit einer Plattform, die ihrerseits wieder in Verdacht geraten war, geklaut zu sein? Wer ein Copycat betreibt, sollte nicht mit Abmahnungen werfen. Auch Andreas Jacob, Betreiber von pennerVZ, das auf die Problematik der Obdachlosigkeit hinweisen soll, befürchtet, in den nächsten Tagen abgemahnt zu werden.
Dass eine Firma ihre Marke verteidigt und sich gegen unlauteren Wettbewerb und Trittbrettfahrer zur Wehr setzt ist ihr gutes Recht. Ich wäre an Stelle von studiVZ auch gegen erstiVZ vor-, vielleicht aber auch erst mal auf sie zugegangen. Ein unmittelbares anwaltliches Vorgehen ist bei Weitem nicht die einzige Option. Dieses Verhalten zeigt nur wieder die Schizophrenie, aber auch die Nervosität einer Firma, die durch ihre schnelle hohe Bewertung arg unter Leistungsdruck geraten ist.
Peter Großkopf hat erstiVZ vorerst vom Netz genommen und kündigt die Einrichtung eines Spendenkontos an. Er hofft noch auf eine gütliche Einigung. Sobald es dazu Details gibt, werde ich sie weitergeben.