Einigung zwischen erstiVZ und studiVZ

15. Februar 2008

Zwischen der Community StudiVZ und dem Studentenprojekt ErstiVZ scheint es zu einer Einigung gekommen zu sein: ErstiVZ-Betreiber Peter Grosskopf teilte eben die Lösung des Konflikts mit. Da Peter von der geplanten Einrichtung eines Spendenkontos nun Abstand nimmt, darf man vermuten, dass er die zunächst vom Anwalt geforderten 2000 Euro Abmahngebühr nicht oder nicht in voller Höhe zahlen muss. Er wird sich für sein Projekt aber einen neuen Namen suchen müssen (Vorschläge? Ich wär ja für ErstiBC).

Dass von der ersten Meldung bis zur Einigung nur 28 Stunden vergangen sind, dankt Peter vor allem der schnell aufgebauten Öffentlichkeit: Von Twitter fand das Thema innerhalb von Minuten in die Blogs und Onlinemedien, bis sich auch große Nachrichtenportale dafür interessierten.

Ob hinter dem plötzlichen Einlenken von höchster Stelle echte Einsicht oder nüchterne Deeskalationspolitik steht, lässt sich von außen kaum beurteilen, spielt aber zunächst eine untergeordnete Rolle. Für mich entscheidend ist, dass Peter für sein Engagement an der Uni nicht auch noch büßen musste und dass der Fall ein anschauliches Beispiel für die Herstellung von Öffentlichkeit durch Twitter und Blogs geworden ist.

Am Rande imponiert mir, dass Peter bei alle dem Stress mit Anwälten, A-Bloggern und Journalisten, bei dem er wahrscheinlich noch ein paar neue Freunde kennengelernt hat, noch zeit für Katzencontent hatte. 😉

14 Antworten to “Einigung zwischen erstiVZ und studiVZ”

  1. cbgreenwood Says:

    Jawoll, so muss das 😉 Freut mich sehr, A. hatte das ja in einem Kommentar bei Donna ja so prognostiziert. Trotzdem bleibt nur Kopfschütteln über die Vorgehensweise …


  2. […] habe, kam es zu einer gütlichen Einigung. Ich warte aber noch auf genauere Infos. Hier wurden die Tweets bereits […]

  3. Till Says:

    Danke für den Link! Ich hätte Peter, wäre es zu einem Rechtsstreit gekommen, auch ganz gute Chancen gegeben. Leider hat der Gute, der gerade an seiner Magisterarbeit hängt, weder die Zeit noch das Geld, sich mit einer Holtzbrinck-Tochter anzulegen.

    Es bleibt die Freude, dass der Druck geholfen hat (wenn sich auch erst wieder die „großen“ Onlinemedien einschalten mussten, bevor die reagiert haben) und dass Peter mit dem Schrecken davongekommen ist. Sollen sie sich meinetwegen jetzt auch noch generös dabei vorkommen.

    studiVZ sollte sich wirklich Gedanken über seine Öffentlichkeitsarbeit machen und nicht immer nur Schadensbegrenzung betreiben. Ich hab übrigens eine erstaunlich hohen Zahl Austritte auch unbeteiligter „Zuschauer“ mitbekommen.


  4. […] es scheint, ist es mittlerweile zu einer Einigung zwischen erstiVZ und studiVZ gekommen. Sicher hat auch die Blogosphäre einen ordentlichen Anteil an dem schnellen Einlenken […]


  5. Kann da dem Kollegen im Artikel nur zu stimmen. Es ist teilweise lächerlich un es wird einfach eingeschüchtert. Das ist gängige juristische Praxis bei Großunternehmen (Und nicht nur auf dem juristischen Terrain).

    Und natürlich auch für einen Rechtsanwalt angenehm. Masse ist bei uns ja viel einfacher als Klasse. Und er muss sich im Gegensatz zu einem kleinem Projektleiter auch keine Haare raufen und Sorgen machen.


  6. […] die Abmahnung von ErstiVZ durch StudiVZ mittlerweile erledigt ist, meldet sich nun ein weiteres Abmahn-Opfer zu […]


  7. […] von erstiVZ, bekam eine Abmahnung über ~2000€ von schüler-/studivz. Einige Tage später einigte man sich aber dann doch noch. Als wäre das Echo der Blogosphäre nicht schon genug, bekam abitur-vz eine […]

  8. Hansi Says:

    Es gab da keinerlei Prozessrisiko
    Jeder Dorfanwalt hätte diesen Prozess gegen StudiVZ spielend gewonnen,
    und über die Abmahnung nur gelächelt.
    Daher halte ich das ganze für einen schlecht gemachten PR versuch


  9. […] weil die “Öffentlichkeit” so schnell zur Stelle gewesen ist, mutmaßt man auf Pfandtasse. Opfer Nummer 2: Abitur-VZ. Um das Opfer wäre es indes nicht schade, die Realisation dieses […]

  10. AitschPi Says:

    Schade. Als Anwalt, der mit Markenrecht und wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen täglich zu tun hat, ist eine solche gütliche Einigung auch mit dem negativen Aspekt des Sieges von der abmahnenden Seite und dem „Vorsicht, macht nicht sowas“ verbunden. Die Chancen, ein Verfahren erfolgreich zu Ende zu bringen, wären nicht wirklich groß gewesen. Eine einstweilige Verfügung erreicht noch jeder Wald- und Wiesenanwalt, aber bei der Substanz der Abmahnung (nach meinem Kenntnisstand) wäre ich auf Seiten von StudiVZ seeehr vorsichtig gewesen. Und das beste Indiz: Wer sich wirklich im Recht fühlt, kassiert die Anwaltsgebühren – denn wer das nicht tut, muss die ja seinem Anwalt selber löhnen. Und wer macht das schon gern, wenn er weiss, das er im Recht ist. Also: Gütliche Einigung hier kann auch ein weiterer Schritt zum Untergang des Abendlandes sein. ;o)
    PS: Hat die Uni Münster nicht sooo viele honorige Juraprofessoren? Keiner da, der sich mit Markenrecht auskennt? Schade!

  11. Udo Says:

    Hi,
    pokervz.com wurde sogar eine Einstweilige Verfügung geschickt. Das ist nen kleiner Schritt weiter. Da geht es um Strafzahlungen von 250.000 Euro wenn der Begriff benutzt wird. Die Seite hat nichtmal nen ähnliches Design oder nen ähnlichen Aufbau! Haben sich mitlerweile in pokerfreunde.net umbenannt. Bin mal gespannt, was mit der Einstweiligen Verfügung passiert! Deutsche Gerichte scheinen schnell und unbedacht zu entscheiden…
    Ciao
    Udo


  12. […] nachmittags · Gespeichert unter Netzkultur and Getagged: Abmahnung, studivz Aus gegebenem Anlass lese ich hier und in anderen Blogs im Augenblick viele Kommentare über Abmahnungen. Diese basieren […]


  13. […] die Abmahnung von ErstiVZ durch StudiVZ mittlerweile erledigt ist, meldet sich nun ein weiteres Abmahn-Opfer zu […]


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