Was ist eigentlich eine Abmahnung?

23. Februar 2008

Aus gegebenem Anlass lese ich hier und in anderen Blogs im Augenblick viele Kommentare über Abmahnungen. Diese basieren aber oft genug auf falschen Annahmen wie der, dass der angebliche Geschädigte die Abmahngebühr einstreiche. Zeit für einen Beitrag mit der Erklärung, wie eine Abmahnung aussieht, woher sie kommt, welche Konsequenzen sie hat und wohin das unverschämt viele Geld fließt.

Zunächst mal ist eine Abmahnung nur eine formale Aufforderung zur Unterlassung. Sie enthält eine Beschreibung des Sachverhalts unter Hinweis auf relevante Gesetze(sverstöße), eine Unterlassungserklärung zur Unterschrift durch den Empfänger und eine Frist, nach der rechtliche Schritte eingeleitet werden. So ein Schreiben muss nicht unbedingt von einem Anwalt kommen, sie muss nicht einmal schriftlich erfolgen (es geht auch telefonisch).

Für gewöhnlich kommen Abmahnungen aber per Post vom Anwalt mit beiliegender Vollmacht des Geschädigten. Die Abmahngebühr, teilweise fälschlich als „Strafe“ bezeichnet, ist im Grunde nichts weiter als die Rechnung des gegnerischen Anwalts. Sie bemisst sich am zugrunde gelegten Streitwert und muss nur bezahlt werden, wenn die Abmahnung berechtigt war. Im Rahmen einer Geschäftsführung ohne Auftrag handelt der Anwalt dann rein rechtlich im Interesse des Abgemahnten, weil er um ein viel teureres Verfahren herumkommt.

Manch ein Abgemahnter wähnt sich im Recht und gibt dennoch klein bei, weil er einem übermächtigen Gegner gegenübersteht, der sich den Gang durch alle Instanzen leisten kann. „Faktisches Immaterialgüterrecht“ nennt man das wohl.

Wer glaubt, vor Gericht zu gewinnen und es darauf ankommen lassen will, braucht erst mal gar nichts zu tun und kann auf die Klage der Gegenseite warten – wenn die denn kommt und es sich nicht ohnehin um zweifelhafte Massenabmahnungen handelt.

Gesetzlich geregelt sind Abmahnungen mittlerweile u.a. im §12 UWG. Mit etwas Glück werden die Gebühren für die erste Abmahnung bald auf 50 Euro begrenzt. Wie schon gesagt braucht es jetzt schon für eine Abmahnung weder einen Anwalt noch ein postalisches Schreiben. Einige vernünftige Anwälte empfehlen zunächst eine formlose Mail. Diese wäre auch bereits eine Abmahnung, nur bei Weitem nicht so teuer. Aber wohl viel zu menschlich.

P.S.: Udo Vetter listet einige interessante Urteile, die daran zweifeln lassen, ob StudiVZ, die eigene Anwälte haben, überhaupt die teuren Dienste einer internationalen Kanzlei hätte in Anspruch nehmen dürfen. Abmahnungen sollten mal ein sinnvolles Instrument sein, um Streitfälle schon ohne Verhandlung günstig beizulegen. Schade, dass sie so als Druckmittel entstellt werden.

UPDATE: Jetzt nehmen sich auch Online-Leitmedien und TV der Abmahn-Welle an: Selbständig im Netz weist auf die WDR-Reportage „Die Abmahner“ heute abend um 22 Uhr hin. Und offenbar arbeitet auch Heise an einem längeren Artikel.

5 Antworten to “Was ist eigentlich eine Abmahnung?”


  1. […] Eine Strafe kann ja nur von einem Gericht verhängt werden. Näheres schreibt dazu der Herr Pfandtasse. Tags: barcamp, barcamphannover, event, studivz, web 2.0Share This The BarCamp Hannover by […]

  2. medienblog Says:

    Danke. Sehr informativ und nützlich.

  3. pjotre Says:

    Liebe Leute,
    „Warum Klagt Ihr Und Seid So Verzweifelt?“ (Nabucco, Chor der Gefangenen)
    Es Naht ja Schon der Rettende Reiter auf Seinem Ross!

    Wegen Verärgerung über Abmahnung wurde gegründet:
    SCHUMAB Schutzgemeinschaft Abmahnung
    Ganz neu, und ist mit Mitglieder- Schwerpunkt in Berlin am richtigen Ort.
    Soll so lange für uns wirksam sein, bis in Deutschland
    der Spuk mit der Abmahnerei durch Gesetz abgeschafft wird.

    – Leistung 1: Internet- Arbeitshilfen für Kleinstgewerbler
    und Site- Inhaber, um mit Abmahnungen besser fertig zu werden.
    Hilfen für Sie – für die Aufgaben ohne Anwalt –
    und Hilfen für Ihren Anwalt, sofern Sie bereits einen haben.

    – Leistung 2: Politikarbeit zwecks Unterbindung der
    missbräuchlichen Abmahnerei : Mustertexte für Sofortversand durch Sie:
    Verfassungsbeschwerde, Eingaben an Bundestag, Ministerien.
    Ob Sie mit der Kopie der Verfassungsbeschwerde bei Gericht
    Suspendierung bewirken können, sei nicht in Aussicht gestellt,
    darf aber versucht werden.

    Leistung 3: Ihre Zahlungen an den Abmahner, Ihren sonstigen
    Schaden plus Schmerzensgeld vom Staat zurückfordern,
    soweit zu Ihrer Abmahnungsart möglich.

    Die Schutzgemeinschaft hat keinen Anwalt und ist kein Anwalt.
    Sie will nur die Sorgen aller zentralisieren.
    Die Fehler der Erstverteidigung sollen vermieden werden,
    die nun einmal jeder Rechtslaie dabei gewöhnlich macht.

    Des weiteren, wir sind viele Wähler. Wir haben Recht auf Gerechtigkeit.
    Wir bezahlen die Parlamentarier mit unsern Steuern ausreichend
    gut dafür, dass sie Gesetze machen, die den Namen verdienen.

    Bitte selber mehr lesen: auf der Site: infos7.com
    dort oben rechts ins Suchfeld: Abmahnung

    Die SCHUMAB begann Märtz 2008 mit Hilfe bei Abmahnungen
    nach Wettbewerbsrecht.
    Auch die Hilfe zu Abmahnungen zum Urheberrecht, insbesondere
    zu privatem Musikgenuss, wird zuehmend einbezogen.
    Insoweit stehen Schutz und Schadensersatzanspruch wegen
    Unverhältnismäßigkeit der Verfolgungsmaßnahmen im Vordergrund.

  4. Till Says:

    Lieber Pjotre, bis ich auf der verlinkten Seite die im Kommentar versprochenen Inhalte finde, bleibt der Link, um Mißverständnisse zu vermeiden, leicht verändert.

  5. Maike Says:

    Hinweis zur Recherche: Udo Vetter hat sich bereits eines Rechtsanwalts bedient, um einen anderen Blogger abzumahnen.
    Vgl. dazu:
    Zappis Welt


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