Es soll nur einen geben: studiVZ mahnt erstiVZ ab.

14. Februar 2008

StudiVZ schiesst ein PR-Eigentor nach dem anderen. Nach der missglückten Kommunikation der neuen AGB mahnen die Berliner nun ein münsteraner Studentenprojekt ab: Dem Mitgründer und -Betreiber von erstiVZ, Peter Großkopf (u.a. brainr), ging heute offenbar eine Abmahnung zu. Er nennt bei Twitter zwar nicht explizit den Absender der Abmahnung, wohl aber die Summe: 2000 Euro verlangt der gegnerische Anwalt von dem Non-Profit-Projekt für seine Bemühungen.

Ich gebe zu, ich bin sauer. Wer in seiner Kommunikation sonst auf studentische Lockerheit und geradezu widerliche kumpelhafte Anbiederei setzt und sich mit pseudopolitischen Kampagnen als Anwalt der Studenten aufspielt, sollte auch leben, was er erzählt. Das hätte man auch anders beilegen können, mit einer freundlichen, aber bestimmten Mail zum Beispiel.

Versuchen wir es nüchtern zu sehen: Da ist das berechtigte Interesse, die eigene Marke unverwechselbar zu halten, zumal wenn damit jemand im eigenen Terrain wildert. Als „kostenlose PR“ würde ich das an deren Stelle auch nicht sehen, wenn es sich um einen Mitbewerber handelt. Aber so einfach wird das nicht sein. Ist „VZ“ überhaupt eine Marke und schützbar? Erinnert sich noch jemand an SocialBC? Die abgewiesene Klage gegen das alternative Businessnetzwerk, bei der festgestellt wurde, dass ein Zusatz wie „BC“ für „Business Club“ nicht schutzfähig ist, war wohl einer der Gründe für die Umbenennung in den Zungenbrecher Xing. Also würde ich mir an Peters Stelle erst mal Beratung holen und nicht vorschnell Ansprüche anerkennen. Dass studiVZ gern mal ein bisschen zu weit geht mit unhaltbaren rechtlichen Forderungen ist ja bekannt.

Und ja, auch das Layout hatte große Ähnlichkeit mit studiVZ, aber hat das nicht auch große Ähnlichkeit mit einer Plattform, die ihrerseits wieder in Verdacht geraten war, geklaut zu sein? Wer ein Copycat betreibt, sollte nicht mit Abmahnungen werfen. Auch Andreas Jacob, Betreiber von pennerVZ, das auf die Problematik der Obdachlosigkeit hinweisen soll, befürchtet, in den nächsten Tagen abgemahnt zu werden.

Dass eine Firma ihre Marke verteidigt und sich gegen unlauteren Wettbewerb und Trittbrettfahrer zur Wehr setzt ist ihr gutes Recht. Ich wäre an Stelle von studiVZ auch gegen erstiVZ vor-, vielleicht aber auch erst mal auf sie zugegangen. Ein unmittelbares anwaltliches Vorgehen ist bei Weitem nicht die einzige Option. Dieses Verhalten zeigt nur wieder die Schizophrenie, aber auch die Nervosität einer Firma, die durch ihre schnelle hohe Bewertung arg unter Leistungsdruck geraten ist.

Peter Großkopf hat erstiVZ vorerst vom Netz genommen und kündigt die Einrichtung eines Spendenkontos an. Er hofft noch auf eine gütliche Einigung. Sobald es dazu Details gibt, werde ich sie weitergeben.

18 Antworten to “Es soll nur einen geben: studiVZ mahnt erstiVZ ab.”


  1. […] hört man es rascheln im Bloggerwald. ErstiVZ, eine Plattform für Studenten im ersten Semester der WWU Münster wurde […]

  2. Andre Says:

    Ersti VZ ist doch wohl ein Fun Projekt und kann von Studi VZ nicht wirklich als Konkurrent gesehen werden. Das „VZ“ ist definitiv nicht als Marke zu schützen und das Design…oh mein Gott das ist doch kein Design …

    Na ja alles in allem erreicht Studi VZ aber mal wieder das was sie erreichen wollen…kostenlose PR durch uns alle ha ha. Die leben halt frei nach dem Motto „Ist der Ruf erstmal ruiniert lebt es sich ganz ungeniert“ 🙂

  3. Hannes Says:

    Das trifft es sehr gut. Die verhalten sich absolut unprofessionell und nervös. Ich hoffe, dass sich diese Meldung schnell verbreitet und die auch sonst so engagierten Studenten zum Nachdenken anregt.


  4. […] and Getagged: Abmahnung, erstiVZ Die Blogosphäre hat einen neuen Aufreger: Die Nachricht von der Abmahnung von ErstiVZ durch StudiVZ hat schnell die Runde gemacht. Bei Twitter ist dicke Luft, das Netzwerk bezieht dort zur Zeit nur […]


  5. […] 2.0, studivz and Getagged: abitur-vz, abiturvz, Abmahnung Kaum ebbt die Aufregung über StudiVZs Abmahnung gegen ErstiVZ ab, da holen die Deutschen Meister der Blog-Negativ-PR das Thema wieder auf die Tagesordnung. Nun […]


  6. […] hin vom Anwalt des StudiVZ abgemahnt worden. Nähere Infos gibts bei SpOn oder in den Weiten des Netzes. Mittlerweile wurde glücklicherweise eine Einigung erzielt und von der Strafe von 2000 […]


  7. […] 2008 um 2:27 nachmittags · Gespeichert unter Netzkultur and Getagged: Abmahnung, studivz Aus gegebenem Anlass lese ich hier und in anderen Blogs im Augenblick viele Kommentare über Abmahnungen. Diese […]


  8. […] werden knapp. Von “24″ und “VZ” sollte man mit schmalem Budget bekanntlich die Finger lassen. Oder man schaut noch weiter zurück, als die Unternehmen noch Thyssen oder Bosch hießen. Der von […]


  9. […] Berichte über diverse Abmahnungen an. Besonders “beeindruckt” hat mich dabei der Fall des erstivz, der wohl der erste in der Abmahnserie und für mich auch unmittelbarste […]

  10. mark Says:

    Was ist denn MatheVZ?? die haben eine eingetragene Wortmarke sehe ich gerade. Das wird ja mal lustig! da dürfte StudiVZ ja dann abprallen..

  11. lasti Says:

    Woher stammt eig. die Information? Ich hab bei denen angefragt und die haben dementiert, dass sie irgendwen abmahnen!

  12. Till Says:

    Aus erster Hand.

  13. VZ für alle Says:

    […] zum Datenschutz gibt es nun eine ähnliche Welle an negativen Blogbeiträgen (1,2,3,4,5,6,7,8,9,10 […]


  14. StudiVZ
    kann es nicht sein lassen,
    oder wie kommt man schnell und günstig an Domains.

    Folgendes Schreiben erhielten wir am Wochenende:

    Ihre Markenanmeldungen „Schulfreundevz“ und „Insidervz“

    Sehr geehrter Herr Förtsch,

    wie Ihnen bekannt sein dürfte, betreiben wir – die studiVZ Ltd. – z.B. unter den Zeichen „studiVZ“ und „schülerVZ“ in Deutschland und im deutschsprachigen Ausland äußerst bekannte und beliebte Online-Netzwerke, die von einer Vielzahl von Personen z.B. als Kontakt-Plattformen (sog. Social Networks) genutzt werden.

    Die Zeichen „studiVZ“ und „schülerVZ“ genießen Schutz als nicht eingetragene Kennzeichen (§§ 4 NR. 2,5 Abs. 2 und 3 MarkenG). Daneben bestehen Registerrechte u. a. an den Bezeichnungen „StudiVZ“ (Reg.-Nr. 30631583.1) „schülerVZ“ (Reg.-Nr. 306 54 868) und „schuelerVZ“ (Reg.-Nr. 306 54 867).

    Durch die außergewöhnlich hohe Bekanntheit der Social Networks „studiVZ“ und „schuelerVZ“ haben sich die angesprochenen Verkehrskreise der 14- bis 29-jährigen schnell an unsere Kennzeichensystematik gewöhnt. Mithin können wir uns auf den Schutz einer Kennzeichenfamilie für Zeichen berufen, die nach dem Prinzip „Interesse/Interessengruppe + VZ“ gebildet werden.

    Wir wurden kürzlich auf Ihre Registrierung der Wortmarke „Schulfreundevz“ (Reg.-Nr. DE 30 2008 020 546.6) und Ihre Anmeldung der Wortmarke „Insidervz“ (Reg.-Nr. DE 30 2008 007 245.8) aufmerksam. Zudem ist uns die Benutzung der Zeichen als Bestandteile von folgendes Domains aufgefallen:

    „schulfreundevz.de“, „schuldfreundevz.at“, „schulfreundevz.ch“, schulfreundevz.com“,
    „schulfreundevz.net“, „schulfreundevz.info“, „schulfreunde.eu“, schulfreunde-vz.de“,
    „schulfreunde-vz.at“, „schulfreunde-vz.ch“, „schulfreunde-vz.com“, „schulfreunde-vz.net“,
    „schulfreunde-vz.info“, „schulfreunde-vz.eu“,,,insidervz.at“, „insidervz.ch“, „insidervz.com“,
    „insidervz.net“, „insidervz,info“, „insidervz.eu“, „insider-vz.de“ „insider-vz.at, „insider-vz.ch“,
    „insider-vz.com“, „insider-vz.net“, „insider-vz.info“ und „insider-vz.eu“.

    Auf der unter diesen Domains abrufbaren Website kündigen Sie die Entstehung des Social Networks „Schulfreundevz.de“ an.

    Dementsprechend ist eine Verletzung unserer Kennzeichenrechte gemäß §§ 14 Abs. 2 Nr. 2, Nr. 3, 15 Abs. 2, Abs. 3 MarkenG ernstlich und unmittelbar zu besorgen. Uns stehen daher dagegen Sie Ansprüche auf Unterlassung und Beseitigung zu. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass das Landgericht Köln kürzlich in den Fällen „FussballerVZ“ (Az. 33 O 398/07), „PokerVZ“ (Az. 31 O 47/08), „BewerberVZ“ (Az- 31 O 76/08), „RotlichtVZ“ (Az. 31 O 185/08) und „MatheVZ“ (Az. 31 O 299/08) sowie das Landgericht Hamburg im Fall „DogVZ“ (Az. 312 O 262/08) zu unseren Gunsten entschieden haben.

    Wir fordern Sie daher zur Unterlassung und zur Beseitigung der Erstbegehungsgefahr, insbesondere durch Verzicht auf die Marke „Schulfreundevz“ und Rücknahme der Markenanmeldung „Insidervz“ sowie Löschung der genannten Domains, auf.

    Die Durchsetzung der Unterlassungsansprüche können Sie gemäß ständiger, höchstrichterlicher Rechtsprechung durch die Aufgabe einer ausreichend strafbewehrten Unterlassungserklärung abwenden. Wir geben Ihnen dazu bis zum

    Donnerstag, den 31.Juli 2008, 18.00 Uhr

    Gelegenheit. Einen solche Erklärung haben wir für Sie vorbereitet und als Anlage beigefügt. Sie können die Frist durch Telefaxschreiben einhalten, wenn uns unverzüglich darauf die originalschriftliche Erklärung zugeht. Sollte die Frist verstreichen, werden wir weitere rechtliche Schritte einleiten.

    Wir behalten uns die Geltendmachung weiterer Ansprüche, ggf. von Schadensersatz, vor.

    Alternativ können wir uns eine einvernehmliche Lösung des Konflikts vorstellen. Eine solche könnte darin bestehen, dass Sie die Domains auf uns übertragen. Im Gegenzug würden wir auf die Geltendmachung weiterer Ansprüche (einschließlich Auskunft und Schadensersatz) verzichten. Wegen einer solchen Übertragung können wir uns gerne zeitnah – jedoch spätestens bis zum 30.Juli 2008 – verständigen

    Mit freundlichen Grüßen

    XXXXXXXXXX
    Rechtsanwältin

    Hierzu sei folgendes gesagt:
    Zum einem ist die Marke StudiVZ höchst umstritten, und rechtlich eventuell gar nicht haltbar.
    Diesbezüglich werden wir gegebenenfalls die Markenrechte an Studivz grundsätzlich anfechten und in Frage stellen.
    Zum anderen hatte StudiVZ bisher mit ihren Klagen nur Erfolg,
    da sich die Klagen gegen Studenten und kleine Einzelkämpfer richteten.

    Diesmal jedoch hat sich StudiVZ einen Gegner herausgesucht,
    der nicht nur bereit ist die Herausforderung anzunehmen,
    vielmehr, es sich auch noch leisten kann jahrelang zu klagen.

    Wenn StudiVZ gerne die 27 Domains haben will, so dürfen sie diese gerne kaufen.
    Ab 100.000 pro Domain sind wir bereit zu verhandeln.
    Ein Holländischer Erotikdienstleister hätte die Domains auch alle sehr gerne.
    Vielleicht sollten wir die Domains aber auch einfach Facebook anbieten.

    Doch auf dem Wege einer Klage
    wird es ein langer Weg werden.

    StudiVZ stützt seine Klage auf die Nennung von VZ in der Domain.
    Na wenn das so ist – uns gehören die Markenrechte an IN ist DRIN Urkundennummer 303 09 774, Aktenzeichen: 303 09 774.4/35

    Sollte sich ein Richter finden der einer Klage wegen zweier Buchstaben recht gibt,
    na dann können wir ja jeden Domaininhaber verklagen der in seiner Domain eines der Wörter in ist oder Drin verwendet.
    Insgesamt gibt es über 200 eingetragene „VZ“ Marken.
    Darunter Marken VZ Vermögenszentrum VZ Videozone BVZ, OVZ, MVZ,
    PatientVZ, PrakiVZ, FetenVZ, PartyVZ, KlientVZ, AzubiVZ, FotoVZ, UrlauberVZ.

    Wir sehen der Klage sehr gelassen entgegen,
    und freuen uns auf die juristische Auseinandersetzung.

    Mit herzlichen Grüßen
    Hans – Jürgen Förtsch
    Geschäftsführender Gesellschafter
    http://www.IN-ist-DRIN.de

  15. meine Meinung Says:

    Das Problem bei Abmahnungen ist doch, dass einige sehr gut daran verdienen. Etliche tausend Euro für ein Schreiben von Anwälten zahlen zu müssen, finde ich ist eine große Schwachstelle unseres Rechtssystems (welches so etwas ja noch zulässt).

    Wie auch immer ist dieses Vorgehen von StudiVZ ein klares Eigentor, zumal hoffentlich die oberen Gerichte die Klagen zugunsten der Abgemahnten entscheiden werden. Denn so viel kreatives und schützenswertes Gut steckt nun wirklich nicht im Kürzel “VZ”. Außerdem steht “VZ” als Abkürzung für unzählige andere Worte wie z.B. Verkehrszeichen, Verbraucherzentralen etc.. Sich nun auf einen “Exklusiv-Anspruch” auf die Abkürzung “VZ” zu berufen ist nicht nachvollziehbar.

    Außerdem erinnere ich nur mal an das heiß diskutierte Thema “Facebook und StudiVZ”. An Verhaltensweisen, die man von anderen verlangt, sollte man sich selbst immer auch halten.

  16. sven Says:

    wann soll das endlich aufhören. studivz ist echt zu bemitleiden


Hinterlasse einen Kommentar